Besondere Förderung bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten – rechtliche Grundlagen
In §16 der Grundschulverordnung heißt es:
„Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten liegen“, laut vor, „wenn Schülerinnen und Schüler besondere Schwierigkeiten beim Erlernen und beim Gebrauch der Schriftsprache und des Lesens haben, die nicht ursächlich auf zu geringe Kenntnisse der deutschen Sprache oder festgestellten oder vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf zurückzuführen sind und erheblich vom übrigen Leistungsvermögen abweichen“ und die durch allgemeine Förderung nicht behoben werden können.
Eine Lese-Rechtschreibschwäche ist eine Teilleistungsschwäche. Unsere PULS-Klassen sind keine Sonderschulklassen. Die Schülerinnen und Schüler werden nach dem Rahmenlehrplan der Berliner Grundschule unterrichtet. Besondere Unterrichtsformen und Methoden zeichnen die Arbeit in den PULS-Klassen aus.
Kinder, bei denen Schwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache zu vermuten sind, wollen wir von Anfang an, auch über die Maßnahmen lt. § 16 der Grundschulverordnung hinaus, unterstützen und durch spezielles Training fördern. Die Kolleginnen und Kollegen unseres PULS- Teams begleiten die Kinder mit viel Geduld und Zuwendung sowie ihrem Wissen und Können durch die gesamte Schulanfangsphase.