Das Dokument enthält weitere Informationen zum Zuwendungsnachweis, z. B. zur Gemeinnützigkeit des Fördervereins (aktueller Bescheid des Finanzamt aus 2025). Der Verein ist damit befreit von Gewerbe- sowie Körperschaftssteuer. Zudem darf der Förderverein Spendenbescheinigungen ausstellen.
